Zu dem vom Justizministerium veröffentlichten Entwurf zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts erläutert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:
„Falls der jetzt veröffentlichte Entwurf Gesetz wird, haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Gegner des Leistungsschutzrechts bestätigt: Laut dem realitätsfremden Entwurf soll es nur noch erlaubt sein, „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ frei für die Vorschau auf Internetseiten zu verwenden. Es liest sich, als wäre der Text direkt von Lobbyisten geschrieben worden. Denn anders als bei dem bereits gescheiterten letzten Anlauf soll das Leistungsschutzrecht diesmal nicht nur für Texte gelten sondern auch für Vorschaubilder und Videos. Ein Vorschaubild im Format 128×128 und ein Video von bis zu drei Sekunden in Zeiten, in denen hochauflösende Bilder und Videos der Standard sind, ist wohl als schlechter Scherz zu verstehen.
Die Verleger, die jahrelang die Digitalisierung verschlafen haben und es bis heute nicht schaffen, ihre Angebote über zeitgemäße Verkaufsmodelle zu vertreiben, wollen das Internet als Konkurrenz für ihre auf Papier gedruckten Erzeugnisse ausschalten. Eine Regierung, die solche Gesetze zum Schaden von Millionen Nutzern voran treibt, muss sich nicht wundern, wenn Deutschland als Standort für Unternehmen im digitalen Bereich immer unattraktiver wird.
Die Parteien im Bundestag müssen sich jetzt sehr gut überlegen, ob sie auf der Seite der Nutzer – und damit einem Großteil der Wähler – stehen oder auf der Seite von ein paar Verlegern und deren Profit. Für uns Piraten ist die Entscheidung klar: Wir stehen an der Seite der Nutzer zugunsten der Digitalisierung. Letztes Jahr waren bereits zehntausende auf der Straße, um gegen dieses Gesetzesvorhaben zu demonstrieren. Die Nachricht ist aber anscheinend noch nicht bei der Bundesregierung angekommen.“
Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei
Das Leistungsschutzrecht als Maßnahme zur Rettung der klassischen Geschäftsmodelle der Verleger ist in Deutschland bereits einmal gescheitert. Google hat, wie zu erwarten war, Presseerzeugnisse, die auf ihrem Leistungsschutzrecht bestanden, aus ihrer Suchmaschine entfernt, was zu einem massiven Einbruch der Zugriffe führt. Anstatt aus diesem Fehlschlag zu lernen, wurde das Leistungsschutzrecht zusammen mit anderen Maßnahmen auf europäischer Ebene umgesetzt. Schon im letzten Jahr bei den #saveyourinternet Protesten war das Leistungsschutzrecht neben den Uploadfiltern einer der wichtigsten Kritikpunkte. Auch Dr. Patrick Breyer hat 2019 an den Protesten teil genommen.