Am vergangenen Samstag, dem 12.12.2020, startete die neue, europaweite Bürgerinitiative “FreedomToShare”, die sich für das verbindliche Recht einsetzt, bislang durch Rechtsakte geschützte Internetinhalte im Netz verteilen zu dürfen, solange dies nicht kommerziellen Zwecken dient. [1] Die PIRATEN Niedersachsen unterstützen dies und rufen zur Unterzeichnung auf.
“Der freie Zugang zu jeglichen Inhalten des Internets war die Grundidee dessen Erschaffung. Und es ist ein Kernanliegen der PIRATEN, dieser Idee Geltung zu verschaffen. [2] Stattdessen wurden mit einer Vielzahl von Rechtsakten, zuletzt mit der EU-Urheberrechtsreform, immer neue Hürden aufgebaut, die alle privaten Nutzer in ständiger Ungewissheit halten, was nun erlaubt ist und was nicht”, erklärt Thomas Ganskow [3], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2021 [4]. “Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
Wir sind der Überzeugung, dass die nicht kommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ berührt. Insofern ist es uns eine Ehre, dahingehend angesprochen worden zu sein, diese neue Initiative zu unterstützen, die letztendlich auch dem unseligen Abmahnwesen bei vermeintlichen Urheberrechtsverstößen ein Ende setzen würde.”
Phil Höfer, Nummer 2 der Landesliste der PIRATEN Niedersachsen zur Bundestagswahl 2021 mit dem Themenschwerpunkt Wissenschaft und Kultur, ergänzt:
“Wissenschaft und Kultur haben nur dann einen Wert, wenn sie auch verfügbar sind. Das Internet ermöglicht es endlich, die weltweite Verfügbarkeit von Wissen und Kulturgütern sicherzustellen. Ein Urheberrecht, das die Verfügbarkeit einschränkt, verringert zwangsläufig auch den Wert dieser Werke für unsere Gesellschaft.
Neue Werke sind persönliche geistige Schöpfungen ihrer Urheber und müssen auch als solche honoriert werden. Sie entstehen aber nie in Isolation und bauen fast immer auf einem Schatz an bestehenden öffentlich zugänglichen Werken auf, sei es als Cover, Inspiration oder Homage. Nur, wenn Werke in diesen Gemeinschatz an verfügbaren Werken aufgenommen werden, können weitere Werke daraus entstehen und darauf verweisen.
Damit neue Kulturgüter entstehen können, müssen Urheber wirtschaftlich abgesichert sein; damit Kultur sich entfalten kann, muss sie verfügbar sein. Die heutige Regelung sieht darin einen Widerspruch. Eine Regelung, wie die Initiative “FreedomToShare” sie fordert, kann beide Ziele vereinen, indem Urheber eben für das Teilen ihrer Werke finanziell vergütet werden. Schon heute wird auf Leermedien wie USB-Sticks oder CD-Roms eine Abgabe erhoben, die der Vergütung von Urhebern dient. [5] Deren Erweiterung auf Internetanschlüsse kann eine Lösung sein.”
Quellen:
- [1] https://freesharing.eu/de
- [2] https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Urheberrecht_und_nicht-kommerzielle_Vervielf.C3.A4ltigung
- [3] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow
- [4] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Landesliste_NDS
- [5] https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie