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Feuerwerksurteil und seine Folgen

Feuerwerk Müll
Feuerwerk Müll

Mit seinem Urteil vom 17.12. hat das OVG Lüneburg eine Landesregelung zum Verbot des Erwerbs und Einsatzes von Feuerwerksartikeln für das diesjährige Silvester vorläufig aufgehoben. [1] Ähnliche Regelungen gibt es in allen Bundesländern. Die PIRATEN Niedersachsen sehen daher kurzfristig bundesweiten Handlungsbedarf.

“Man musste wirklich kein Prophet sein, um zu sehen, dass es dazu kommen würde. [2] Denn, dass Verkauf und Nutzung von Feuerwerksartikeln im Rahmen des Infektionsschutzes keine Berechtigung haben würde, war selbst der Landesregierung klar. Die ja nicht mal versucht hat, die Regelung damit zu begründen. Von Anfang an hieß es doch, damit sollten Krankenhäuser vor Patienten mit silverstertypischen Verletzungen bewahrt werden. 

Das ist zwar richtig und wichtig, ist aber auch “nur” eine Folge des Kaputtsparens und Personalabbaus in den Kliniken. Nicht selten dann, wenn sie privatwirtschaftlich geführt sind. Was nicht zuletzt das Verschulden der Politik ist, Gesundheit als Ware zu sehen. Somit sollte diese Maßnahme nur darüber hinwegtäuschen, dass die Belastung der Unfallstationen in der Neujahrsnacht wie alle anderen negativen Begleiterscheinungen des Jahresanfangs jedes Jahr gilt und eben keine spezielle Problematik der Pandemie ist. 

Und eben nur für solche Fälle sind Eingriffe in individuelle Freiheitsrechte möglich. Das hätte auch der Landesregierung genauso wie dem Bundesrat [3] klar sein müssen, würden die sich auch nur ein kleines bisschen für deren Einhaltung interessieren. Jetzt allerdings zu versuchen, doch noch den eigenen Willen durch zu bekommen, hat schon etwas von einem trotzigen Kleinkind”

, kritisiert Thomas Ganskow [4], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzendkandidat zur Bundestagswahl 2021 [5] scharf.

“Hier braucht es eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Sinn und Unsinn von Böllerei und Feuerwerk. Aber das ist schwerlich vermittelbar, wenn allein in Hannover jedes Jahr bei Frühlings-, Maschsee- und Oktoberfest und dem Highlight, dem internationalen Feuerwerkswettbewerb, durchschnittlich einmal pro Monat massenweise Raketen im Namen des Tourismus und der wirtschaftlichen Einnahmen den Nachthimmel erleuchten. Hier müsste man mit gutem Beispiel vorangehen, aber das fällt natürlich schwer, wenn man im Zeichen des Mammon handelt.”  

Folgen des Urteils sind ebenso absehbar

“Folge des Urteils werden nun, wie schon bei den unterschiedlichen Regelungen bei Baumärkten im Frühjahr [6], Wanderbewegungen über die Landesgrenzen sein. Etwas, was man eigentlich zu vermeiden gesucht hat. Hier gilt es nun, diesen nicht haltbaren Zustand des Feuerwerksverbots aus Pandemiegründen bundesweit schnellstmöglich aufzuheben. Es bleibt spannend, ob die anderen 15 Landesregierungen soviel Weitsicht haben, diese Notwendigkeit zu erkennen oder ob sie aufgrund der Beschlussfassung des Bundesrates nun eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Dann bliebe zugunsten der Freiheitsrechte zu hoffen, dass dieses den Kollegen aus Lüneburg folgt“, ergänzt Ullrich Slusarczyk, stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen„Zunehmend stellt sich die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, in Sachen Pandemiebekämpfung Landesregelungen mit all ihren jeweiligen Mängeln zu erlassen, gegen die dann in jedem Bundesland separat geklagt werden müsste, wenn es um unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe geht. 

Da ein Virus nicht an Landesgrenzen halt macht, sollte verstärkt über bundesweite Regelungen nachgedacht werden, die einen entsprechenden Rechtsrahmen haben und parlamentarisch vorbereitet sind. Denn offensichtlich ist das, was sich die Runde der Ministerpräsidenten zusammen mit der Kanzlerin ausdenken, nicht immer das Gelbe vom Ei. Dass sich dann der Bundesrat als Vertretung der Länder dem anschließt, ohne eben inhaltliche Punkte zu hinterfragen, ist nicht wirklich verwunderlich.

Ein weiterer Streitpunkt könnten die Regelungen zum ToGo-verkauf von Speisen und insbesondere alkoholischen Getränken und deren Verzehr in der Öffentlichkeit sein. [7] Denn nur davon geht auch dort keine Infektionsgefahr aus, solange man dabei allein oder innerhalb seiner Haushaltsgemeinschaft ist. Und solange die Abstands- und Hygieneregeln einhaltbar sind, ist ja keine Gefahr gegeben. Das sagt ja selbst die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schulen und Kitas und sieht in ihrer Glaskugel das auch für die Zeit ab dem 11. Januar gegeben. [8] Aber vielleicht sollte man sich dort so langsam mal Gedanken machen, was dieses Messen mit zweierlei Maß mit der Stimmung in der Bevölkerung macht.“

Quellen

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