Eigentlich ist das keine Frage. Denn seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Leider gilt es nicht für jede Art von wirtschaftlich verwerteter Arbeit.
Wer ein Problem löst, schafft dadurch drei neue – dieser Grundsatz gilt für viele Lebensbereiche. Manche nutzen ihn als Vorwand, mit Problemen zu leben, andere suchen trotzdem nach Lösungen. Wieder andere teilen Menschen gerne ein, so wie ich. In, Ermöglicher und Verhinderer.
Genug der Theorie: Menschen mit Behinderungen sind vielfach vom Mindestlohn ausgenommen, insbesondere, wenn sie nicht auf dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Warum?
Das Bundesarbeitsministerium begründet dies wie folgt: Dort sieht man keinen Anlass, den Mindestlohn auf Menschen mit Behinderungen auszuweiten. Man verweist darauf, dass die arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnisse in Behindertenwerkstätten nicht mit denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vergleichbar seien: “In den Werkstätten sind Menschen mit Behinderungen beschäftigt, deren Leistungsvermögen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung so eingeschränkt ist, dass ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu den dort üblichen Bedingungen nicht möglich ist.” [1]
Das sind treffende Argumente – aber haben wir nicht ein Grundgesetz, das genau solche Diskriminierung verbietet?
Die “behinderten” Arbeitnehmer arbeiten Vollzeit – aber nur, weil sie dabei betreut werden müssen, wird kein Mindestlohn bezahlt? Hier befinden wir uns deutlich außerhalb jeglicher der Markt regelt das Logik. Gar nichts regelt hier der Markt! Liberal bedeutet: Der Staat hält sich raus, wenn möglich, und schreitet ein, wenn nötig. Vergleich: Für eine marktliberale Partei wird ein Eingriff nötig, wenn der Profit gefährdet ist, für eine sozialliberale Partei, wenn der Mensch leidet oder gar gefährdet ist.
Das ist hier der Fall: Die marktliberale Argumentation wäre: Wenn Menschen mit Behinderungen Mindestlohn zustände, dann würde sie niemand beschäftigen. Sozialliberale, also wir Piraten, argumentieren so: Auch Arbeitnehmenden mit Behinderungen steht Mindestlohn zu. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Hierbei gibt es sicher viele Detailfragen zu klären, z.B. wie mit nicht geschäftsfähigen Arbeitnehmenden zu verfahren ist und ob die Einnahmen von den Betreuergehältern, die oft an die Eltern gezahlt werden, abgezogen werden dürfen. Dieses Gedankenexperiment dürfen Sie aber gerne selbst durchführen – einmal im marktliberalen und einmal im sozialliberalen Ansatz, und dann entscheiden Sie einfach, in welcher Welt Sie leben möchten, und welche Partei Sie deshalb wählen sollten.
[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/mindestlohn-behinderte-101.html
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source https://piraten-nds.de/2021/05/04/ist-jede-arbeit-den-mindestlohn-wert/