m Nachgang der offenen Diskussionsrunde der AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei am 20. November 2020 zum Thema „Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)“ entstand nachfolgendes Statement unter Beteiligung der Diskussionsteilnehmer.
„Haben wir die Wucht der zweiten Welle unterschätzt?“
Nein, den fachkundigen Kräften an der Basis des Gesundheitswesens wurde einfach nicht ausreichend zugehört. Das, was jetzt passiert, geschieht mit Ansage!
Der Gesetzgeber hat erste Maßnahmen getroffen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Welt betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen.
Dadurch kommt es aber zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten, die dem Schutz der Bevölkerung vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dienen sollen und die in Umsetzung der Gewährleistung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz erfolgen.
Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes soll eine gesetzliche Präzisierung der Maßnahmen hinsichtlichDauer, Reichweite und Intensität legitimieren.
Zur Erinnerung: Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus geschahen auf einer dünnen gesetzlichen Grundlage. „Notwendige Maßnahmen“ – das war die betreffende Formulierung im Gesetz, und das konnte sehr weit ausgelegt werden.
Das Urteil zum zentralen § 28a IfSG fällt dabei nicht immer positiv aus.
Gemäß § 28a IfSG sollen z.B. bei einer Infektionsrate, die 50 Menschen pro 100.000 Einwohner pro Woche überschreitet, bundesweit abgestimmte umfassende Schutzmaßnahmen angestrebt werden, die auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielen.
Was bitte sind „umfassende Maßnahmen“? Wo ist hier die deutliche Definition für „umfassende Maßnahmen?
Oder auch: „die Maßnahmen sollen soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist…“.
„Auch hier wird nicht definiert, was die Angaben ’soweit‘ und ’solange‘ bedeuten, es fehlen jegliche erklärende Aussagen“,
kritisiert die Piratenpartei Deutschland.
In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren.
Die meisten Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind sinnvoll und notwendig.
- Das neue Infektionsschutzgesetz stellt vieles klar, schafft Transparenz und schützt ausdrücklich etwa das Versammlungsrecht.
- Schutzmaßnahmen in den Verordnungen der Länder müssen jetzt befristet und begründet werden.
- Die Befugnisse der Landesregierungen werden damit eingeschränkt. (Nicht etwa ausgeweitet, wie manche behaupten.)
- Der Weg vor die Gerichte wird nicht etwa versperrt, er bleibt llen nach wie vor offen.
- Nur wenn der Bundestag feststellt, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, können laut dem Gesetz die Exekutiven bestimmte Maßnahmen anordnen.
Dass sich der Staat wieder einmal mehr Zugriff auf den Alltag und Daten seiner Bürger verschaffen will, ist aber absolut inakzeptabel .
Die Weitergabe von z.B. Kontaktdaten im Rahmen der Infektionsnachverfolgung muss zwar erfolgen, um wissenschaftliche Studien durchführen zu können, die Daten müssen aber vollständig anonymisiert werden.
Wenig Klarheit schafft diese Gesetzesnovelle auch beim Thema „Schule in der Pandemie“, keine Ansätze oder Regelungen zu Hybridunterricht oder Homeschooling; es ist unverständlich, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts weiterhin nicht umgesetzt werden.
Hybridunterricht wird von den meisten Bundesländern abgelehnt. Ein klarer Fehler, davon ist die Piratenpartei Deutschland überzeugt. Auch die Initiative #Bildungabersicher steht für Maßnahmen wie Luftreinigungsfilter, die wiederum einigen Landesregierungen als Maßnahmen zu teuer sind. Wenn in jedem Klassenzimmer eine Anlage benötigt wird, die ca. 3.000 Euro kosten würde, ist das in den Augen der Kultusminister zu viel. Ein fataler Weg, hier wird mit der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften gespielt.
Völlig überraschend für unsere Regierung sind nun auch schon erste positive Berichte über einen baldigen Impfstoffe gegen das Coronavirus zu hören.
Und schon wieder beginnt die Diskussion über die Impfpflicht.
Jeder Mensch muss sich ohne Zwang entscheiden können, ob er sich gegen den neuartigen Virus impfen lassen will oder nicht.
Nichtgeimpfte dürfen gegenüber Geimpften dabei auch nicht benachteiligt werden.
Zur Zeit arbeitet die Deutsche Ethikkommission an einem Impfkonzept, da die Impfstoffe natürlich nicht für alle sofort zur Verfügung stehen.
Daher wird nun eine Liste mit Bevölkerungsteilen erstellt, die die Impfungen bevorzugt erhalten sollen, darunter Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, der Polizei und Feuerwehr.
Wenn die Impfseren ausgeliefert werden, steht Deutschland allerdings vor einem logistischen Problem, denn manche Impfseren müssen besonders gelagert werden.
Dazu sollen Impfzentren in jeder kreisfreien Stadt errichtet werden und mobile Impfteams sollen in bevölkerungsarmen Gebieten eingesetzt werden. Darüber entscheidet aber jedes Bundesland selbst.